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Liebe Melissa
Also, mit der genauen Rechtslage kenne ich mich auch nicht präzise aus. Da müsstest du schon einen Anwalt fragen. Aber ich würde mir da keine grossen Sorgen machen.
Soweit ich weiss ist das Postgeheimnis heilig und gilt auch für elektronische Post. Normaler Usus in Firmen ist, dass in moderatem Mass der Gebrauch der Arbeitsmittel auch für private Zwecke toleriert wird. Es sagt ja auch kaum jemand was, wenn du mal jemand privat anrufst und ein paar Minuten telefonierst. Und solche Gespräche dürfen auch nicht abgehört werden.
Allenfalls kann die Firma eine besondere Politik festlegen, wie genau mit Arbeitsmitteln wie PC und Internet und E‑Mail usw. verfahren werden darf/kann/soll/muss. Eine allfällige Ãœberwachung hat sich auf die Aufzeichnung von Verkehrsdaten zu beschränken (angerufene Rufnummer, Uhrzeit, Dauer, E‑Mail-Adresse) und darf nicht den Inhalt umfassen. Bei Telefongesprächen ist eine Aufzeichnung erlaubt, wenn sie deklariert wird und wenn sie dazu dient, die Leistung zu verbessern (wenn du z.B. telefonische Kundenberatungen machst und das Gespräch zu Schulungszwecken verwendet wird).
Es scheint mir völlig klar, dass sich der Chef widerrechtlich Zutritt zu vertraulichen Daten des Mitarbeiters verschafft hat und dieses Wissen auf keinen Fall weiterverwenden darf. Die Geschäftsleitung und die Personalabteilung haben in diesem Sinne ja wunderbar und korrekt reagiert. Vielmehr müsste der Chef abgemahnt werden, aber das wird wohl auch nicht passieren.
Falls diese Information zu Deinem Chef gelangen sollte, kannst du sogar soweit gehen, den Chef deines Freundes zu verklagen deswegen. Falls er soweit gehen sollte, dass er dich und ihn zu erpressen versucht, dann ist der Schritt zur Polizei der richtige. Bzw. Dein Freund sollte in einem solchen Fall direkt an den Vorgesetzten seines Chefs gehen (oder auch an die Geschäftsleitung und das Personalwesen, was sein Chef ja auch gemacht hat). Meine persönliche Meinung ist, dass er diese inkriminierenden Unterlagen herausgeben oder vernichten muss. Auch das sollte über seinen Chef bzw. die Personalabteilung geregelt werden.
Hmmm. Beim erneuten Durchlesen fällt mir grad die Sache mit dem Krankenhaus auf. Eigentlich wäre die Aufgabe deines Freundes, sich hier zu wehren. Wie gesagt, durch Personalabteilung und Vorgesetzten des Chefs. Da er hier aber bedauerlicherweise ausfällt, kannst du wohl nichts anderes tun, als abzuwarten und zu hoffen, dass dieser üble Chef nicht noch weiter geht, als er es schon tut.
Falls doch etwas zu deinem Chef gelangen sollte, dann denke ich, dass du die Sache ihm gegenüber leicht ausbügeln kannst, vorausgesetzt, dass da ein gewisses Vertrauensverhältnis da ist. Sag ihm einfach, was du mir gesagt hast, dass nämlich diese Geschichte deine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt habe und dass du denkst, dass dieses sehr private Angelegenheiten sind, die du selbst regeln wollest.
Ich glaube nicht, dass du im Moment etwas tun kannst. Du kannst nur hoffen, dass dieser Chef wieder zu Verstand kommt. Wenn du das Gespräch suchst mit ihm, kann das die Sache evtl. noch verschlimmern. Je nachdem, wie gut dein Verhältnis zu deinem eigenen Chef ist, kannst du ihm gegenüber ja etwas erzählen. Wenn er Verständnis hat, ist alles in Butter.
Tschuldigung, ich hoffe, dass mein frecher Gebrauch des Du nicht stört.
Und hoffe, dass ich helfen konnte
— Daniel
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Sie dreckige Konkubine. Sie hätten einfach nicht als verheiratete Frau rumhuren sollen. So Leute wollen wir in der Firma nicht haben, unabhängig davon wie gut Ihre Arbeitsleistung ist. Denn Arbeit hat auch was mit moralischen Werten zutun. Ich bin selber Geschäftsführer, und würde schon einen Grund finden, solche Leute loszuwerden. Als verheiteter Mann kann ich nicht akzeptieren, dass in meinem Arbeitsumfeld sich Leute befinden, deren Lebensart und Anstandslosigkeit mich anwidert.