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Vorsicht Abo-Abzocke!

Haben Sie über­raschend eine hohe Rech­nung für ange­blich per Inter­net erbrachte Dien­stleis­tun­gen bekom­men? Sind Sie kom­plett kom­plett verun­sichert, wie sie mit diesem Prob­lem umge­hen sollen? Dann geht es Ihnen wie den meis­ten anderen Opfern auch. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, dann kön­nen Sie sich effizient zur Wehr set­zen und den Abzock­ern einen Strich durch die Rech­nung machen.

Das Web ist zum All­ge­meingut gewor­den. Was auch immer man sucht, ein Rezept für den Mut­tertag, das neueste iPhone, Auskün­fte zu einem Gebraucht­wa­gen, oder auch Unter­stützung bei der Lösung der Hausauf­gaben: Im Inter­net find­et sich bes­timmt etwas nüt­zlich­es. Mehr und mehr unbe­fan­gene Nutzer kom­men dazu, die sich nicht gut ausken­nen und auch den Com­put­er nicht voll­ständig im Griff haben. Auf diese Klien­tel haben es Gauner­ban­den abge­se­hen, die mit immer neuen Maschen das Netz unsich­er machen. Das Ziel der Abzock­er ist stets, ihren poten­tiellen Opfern einen lange laufend­en Ver­trag ohne nen­nenswerte Gegen­leis­tung unterzujubeln. 

Dabei hil­ft ihnen, dass sich heutzu­tage mit ein paar Mausklicks hüb­sche Web­seit­en zusam­men­klick­en lassen, die punk­to ser­iös­er Anmu­tung denen gross­er Unternehmer kaum nachstehen.

Seit rund drei Jahren grassiert diese Abzocke in ver­schieden­sten Vari­a­tio­nen. Ken­nt man die Tricks sollte man Ver­wandte und Fre­unde war­nen. Für den meis­ten Ärg­er sorgt derzeit die Masche rund um opendownload.de. Dessen Hin­ter­män­ner arbeit­en gezielt mit der Erwartung der Surfer. Opendownload.de stellt sich auf den ersten Blick als Fund­grube zum herun­ter­laden von kosten­los­er Soft­ware dar. Ob DivX, Acro­bat Read­er, Open Office, Flash Play­er oder Fire­Fox — an pop­ulären Pro­gram­men ist kein Man­gel.  Open-Source Soft­ware wie Open Office ist mit dem Hin­weis “Lizenz: Free­ware” verse­hen. Dem Nutzer wird schon mit dem Namens­be­standteil “Open” sug­geriert, dass er die Pro­gramme kosten­los herun­ter­laden kann. Vor dem Down­load ver­lan­gen die Betreiber allerd­ings mit einem For­mu­lar die per­sön­lichen Dat­en des Surfers und irgend­wo hat es noch ein Häkchen, das besagt, dass man die AGB zur Ken­nt­nis genom­men habe. Kurze Zeit später flat­tert die Rech­nung ins Haus.

Beson­ders gerne lässt sich opendownload.de von anderen Eck­en des Inter­net ver­linken. Auf dem beliebten Por­tal kino.to etwa, wo sich Links zu Videostreams von aktuellen Kinofil­men find­en lassen. Um den Stream betra­cht­en zu kön­nen, heisst es da, müsse man den aktuellen Flash- oder DivX-Play­er herun­ter­laden. Natür­lich bei opendownload.

Die Recht­slage ist allerd­ings ziem­lich klar. Ins­beson­dere in Deutsch­land haben in der let­zten Zeit mehrere Gerichte darauf erkan­nt, dass bei den bekan­nten Abo­fall­en kein rechts­gültiger Ver­trag zus­tandekommt und deshalb keine Zahlungspflicht beste­hen kann.

Deshalb ver­suchen die Abzock­er den ahnungslosen Surfer, der naiver­weise seine Dat­en bei ihnen hin­ter­lassen hat, möglichst rasch zur Zahlung zu bewe­gen. Sie tun dies, indem sie bere­its im ersten Schreiben einen rup­pi­gen Ton anschla­gen, und in weit­eren Schreiben immer schrof­fer zu wer­den, um die Opfer zu verun­sich­ern. Dabei ist es eigentlich ganz ein­fach: Es braucht ein einziges Schreiben, das in bes­timmtem Ton die Forderung ablehnt, und dann braucht man auf weit­ere Dro­hbriefe schlicht nicht mehr zu reagieren.

Ganz beson­ders ein­fach ist es, wenn der min­der­jährige Sohn oder die min­der­jährige Tochter auf so etwas hereinge­fall­en ist: Die Kinder kön­nen ohne elter­liche Ein­willi­gung gar keine rechts­gülti­gen Verträge abschliessen. Deshalb lautet der Brief des Vaters eines min­der­jähri­gen Kindes so:

Musterbrief für die Eltern Minderjähriger

Die von Ihnen gel­tend gemachte Forderung beste­ht nicht.

Sollte sich mein Sohn/meine Tochter tat­säch­lich bei Ihnen angemeldet haben, ist jeden­falls kein Ver­trag zus­tande gekom­men. Eine etwaige von meinem/r min­der­jähri­gen Sohn/Tochter abgegebene Erk­lärung ist unwirk­sam, da mein Kind nicht die hier­für erforder­liche Ein­willi­gung hat­te. Die Genehmi­gung eines etwaigen Ver­tragsab­schlusses ver­weigere ich aus­drück­lich. 

Vor­sor­glich wider­rufe ich eine etwaige Wil­lenserk­lärung meines Sohnes/meiner Tochter. Schliesslich fechte ich höchst hil­f­sweise die etwaige Ver­tragserk­lärung meines Kindes wegen arglistiger Täuschung und wegen Irrtums über den Inhalt ein­er eventuellen Wil­lenserk­lärung an.

Jegliche weit­eren Zahlungsauf­forderun­gen kön­nen Sie sich daher ers­paren. Soll­ten Sie ein Betrei­bungsver­fahren ein­leit­en, werde ich unverzüglich Rechtsvorschlag gegen den Zahlungs­be­fehl erheben. Der Weit­er­gabe und Nutzung sowie Spe­icherung der von Ihnen erhobe­nen Dat­en wider­spreche ich ausdrücklich.

Volljährige müssen sich etwas bess­er absich­ern, wenn sie nicht zahlen wollen. Wer bere­its bezahlt hat, hat wenig Aus­sicht­en, sein Geld wiederzubekom­men, weil sich die Fir­men im Aus­land verstecken.

Musterbrief für volljährige Opfer

Die von Ihnen gel­tend gemachte Forderung beste­ht nicht.

Ein Ver­trag zwis­chen uns ist nicht zus­tande gekom­men. Es fehlt bere­its an der Abgabe entsprechen­der Wil­lenserk­lärun­gen. Die etwaig abgegebene Erk­lärung hät­ten Sie nicht dahinge­hend ver­ste­hen dür­fen, dass ich mich ver­traglich binden möchte. Im Übri­gen weise ich Sie darauf hin, dass die Beweis­last für einen wirk­samen Vetragss­chluss allein bei Ihnen liegt.

Hil­fweise erk­läre ich die Anfech­tung eines etwaigen zwis­chen uns geschlosse­nen Ver­trags wegen arglistiger Täuschung.

Hil­fweise erk­läre ich die Anfech­tung eines etwaigen zwis­chen uns geschlosse­nen Ver­trages wegen Irrtums. Einen von Ihnen absichtlich ver­steckt gehal­te­nen Hin­weis auf die Kostenpflicht der Anmel­dung habe ich nicht gese­hen und unter­lag insoweit einem Irrtum über die Kostenpflichtigkeit des Angebots.

Höchst hil­f­sweise erk­läre ich den Wider­ruf mein­er auf den Ver­tragss­chluss gerichteten Wil­lenserk­lärung. Sie hät­ten mich ord­nungs­gemäss über das Beste­hen eines Wider­ruf­s­rechts aufk­lären müssen. Dies haben Sie nicht getan. Die von Ihnen vorge­se­hene Erk­lärung genügt nicht den Anforderun­gen des deutschen Rechts.

Jegliche weit­eren Zahlungsauf­forderun­gen kön­nen Sie sich daher ers­paren. Soll­ten Sie ein Betrei­bungsver­fahren ein­leit­en, werde ich unverzüglich Rechtsvorschlag gegen den Zahlungs­be­fehl erheben. Der Weit­er­gabe und Nutzung sowie Spe­icherung der von Ihnen erhobe­nen Dat­en wider­spreche ich ausdrücklich.

Die Infor­ma­tio­nen dieses Artikels, sowie einige Auszüge, ins­beson­dere grosse Teile der Muster­briefe, stam­men aus dem Com­put­er­magazin c’t, Aus­gabe 11/2009, Seit­en 90 bis 98.

Siehe auch die Artiel “Ärg­ernisse des Jahres: Inter­net-Abzocke” sowie “Scham­lose Abzock­er heucheln Mitleid” der Zeitschrift Beobachter.

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